Jordan International Consultants

Die Registrierung eines in Dubai registrierten Testaments beim DIFC (Dubai) und ADGM (Abu Dhabi) ist in folgenden Fällen ratsam:

 

Sie sind kein Muslim und/oder wurden nicht als Muslim geboren

 

Sie über Vermögenswerte verfügen, die sich in den Emiraten oder Ras Al Khaimah befinden: Immobilien, Bankkonto, Wertpapierdepot, Auto, Boot usw., unabhängig davon, ob Sie in den Emiraten ansässig sind oder nicht Sie haben minderjährige Kinder (unter 21 Jahren), die in Dubai wohnen.

 

Sie können Ihr Testament auch beim Dubai Court (Notar) registrieren lassen, insbesondere wenn Sie nicht über Immobilienvermögen verfügen.

Wenn Sie im Todesfall kein Testament beim DIFC registriert haben:

Die Scharia wird zur Verwaltung Ihrer Nachfolge in den Emiraten und zur Verteilung Ihres Vermögens angewendet.

 

Die Dauer und die Kosten des Verfahrens (bis zu mehreren Jahren, im Falle eines Streits mit den Erben werden alle Vermögenswerte bis zur richterlichen Entscheidung gesperrt), die Verteilung nach den Scharia-Regeln entspricht möglicherweise nicht dem Willen des Verstorbenen und seiner Erben (Söhne haben doppelt so viele Anteile wie Töchter, Väter/Onkel usw. Sie können einen Teil der Erbschaft erhalten usw.).

 

Minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) könnten einem anderen als dem gewünschten Familienmitglied anvertraut werden (Männer haben gemäß der Scharia die elterliche Sorge) oder werden im Extremfall dem Schutz der Dienste der Stadtverwaltung von Dubai übergeben; ein Richter in Dubai ernennt einen Wachmann.

 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Emiraten haben und über Vermögenswerte in der Europäischen Union verfügen, empfehlen wir Ihnen, ein Testament im Land Ihrer Staatsangehörigkeit (Spanien, Frankreich, Belgien usw.) zu erstellen, um die Anwendung des örtlichen Rechts für Sie zu vermeiden. 

Vermögenswerte in Europa streichen. Tatsächlich ist seit dem 17. August 2015 das einzige Kriterium, das zur Bestimmung des auf die Rechtsnachfolge von Personen, die die Europäische Union verlassen, anzuwendenden Rechts herangezogen wird, das Kriterium des gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen.

 

Wir können Ihnen dabei helfen, erstellene Sie das Testament für Ihr Vermögen in den Emiraten und wir beraten Sie vor allem in folgenden Punkten:

 

Die Verteilung Ihres Vermögens im Falle einer Nachfolge nach Ihren Wünschen und im Einklang mit den anzuwendenden Erbschaftsregeln, um künftige Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Auswahl des Testamentsvollstreckers.

Sorgerecht für das Kind (vorübergehend und dauerhaft).

Erstellen Sie das Testament für Ihr Vermögen in der Europäischen Union.

Fahren Sie mit der Registrierung des Testaments in Dubai vor dem DIFC oder dem Dubai Court (Notar) fort.

 


TESTAMENTE GESTALTEN


Der DIFC Courts Wills Service ist eine gemeinsame Initiative der Regierung von Dubai und der DIFC-Gerichte, die Nicht-Muslimen, die in den VAE investieren und dort leben, die Möglichkeit gibt, ihr Vermögen weiterzugeben und/oder einen Vormund für ihre Kinder zu ernennen gemäß den Anweisungen in ihrem Testament.

 

Der Testamentsdienst wurde durch die Resolution Nr. 4 von 2014 von seiner Hoheit Scheich Maktoum bin Mohammed bin Rashid Al Maktoum, dem Präsidenten des Dubai International Financial Centre (DIFC), eingerichtet und seine Autorität wurde durch das Dubai-Gesetz Nr. 15 von 2017 bekräftigt, herausgegeben von seiner Hoheit Scheich Mohammed bin Rashid Al Maktoum, Vizepräsident und Premierminister der Vereinigten Arabischen Emirate und Herrscher von Dubai, zur Regelung von Erbschaft, Testamenten und Nachlass für Nicht-Muslime.

 

Der Testamentsdienst bietet administrative Unterstützung für das Register der DIFC-Gerichtstestamente für Nicht-Muslime, in dem das Register der DIFC-Gerichtstestamente geführt wird und in dem alle Nachlassangelegenheiten und Nachlassansprüche bearbeitet werden.

 

Der Testamentsdienst und das Register stellen gemeinsam ein System bereit, das sicherstellt, dass das Vermögen einer Person in den VAE gemäß den Bedingungen ihres eingetragenen Testaments verteilt wird.

 

Sie unterliegen dem Dubai-Gesetz Nr. 15 von 2017 und einer Reihe detaillierter Regeln, die ein System schaffen, das Betriebsgeschwindigkeit, Effizienz und Kosteneffizienz mit der Sicherheit der gerichtlichen Durchsetzung verbindet.

 

WILLS SERVICE

 

 

The DIFC Courts Wills Service is a joint initiative of the Government of Dubai and the DIFC Courts that gives non-Muslims investing and living in the UAE the option to pass on their assets and/or appoint guardians for their children,in accordance with the instructions in their Will.

 

 

The Wills Service was established by Resolution No. 4 of 2014 issued by His Highness Sheikh Maktoum bin Mohammed bin Rashid Al Maktoum, the President of the Dubai International Financial Centre (DIFC), and its authority re-affirmed by Dubai Law No. 15 of 2017 issued by his Highness Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum, Vice-President and Prime Minister of the UAE and Ruler of Dubai, regulating inheritance, Wills and probate for non-Muslims.

 

 

The Wills Service provides administrative support to the DIFC Courts Wills Registry for Non-Muslims where the register of DIFC Courts Wills is held and where all probate matters and probate claims are handled.

 

The Wills Service and the Registry together provide a system ensuring that a person’s UAE assets will be distributed in accordance with the terms of their registered Wills. They are governed by Dubai Law No. 15 of 2017 and a set of detailed rules which establishes a system that combines operational speed, efficiency and cost effectiveness with the certainty of judicial enforcement.